Aktenvortrag Öffentliches Recht / „Das darf man doch wohl sagen" - Meinungsfreiheit ... / Die staatliche pflichtfachprüfung einerseits und die universitäre schwerpunktbereichsprüfung andererseits.
Aktenvortrag Öffentliches Recht / „Das darf man doch wohl sagen" - Meinungsfreiheit ... / Die staatliche pflichtfachprüfung einerseits und die universitäre schwerpunktbereichsprüfung andererseits.. Die staatliche pflichtfachprüfung einerseits und die universitäre schwerpunktbereichsprüfung andererseits. Die „erste juristische prüfung" gliedert sich in zwei teile: Ziel des studiums der rechtswissenschaften ist das erfolgreiche ablegen der „ersten juristischen prüfung" (vormals erstes staatsexamen).
Ziel des studiums der rechtswissenschaften ist das erfolgreiche ablegen der „ersten juristischen prüfung" (vormals erstes staatsexamen). Die staatliche pflichtfachprüfung einerseits und die universitäre schwerpunktbereichsprüfung andererseits. Die „erste juristische prüfung" gliedert sich in zwei teile:
Die staatliche pflichtfachprüfung einerseits und die universitäre schwerpunktbereichsprüfung andererseits. Die „erste juristische prüfung" gliedert sich in zwei teile: Ziel des studiums der rechtswissenschaften ist das erfolgreiche ablegen der „ersten juristischen prüfung" (vormals erstes staatsexamen).
Ziel des studiums der rechtswissenschaften ist das erfolgreiche ablegen der „ersten juristischen prüfung" (vormals erstes staatsexamen).
Ziel des studiums der rechtswissenschaften ist das erfolgreiche ablegen der „ersten juristischen prüfung" (vormals erstes staatsexamen). Die „erste juristische prüfung" gliedert sich in zwei teile: Die staatliche pflichtfachprüfung einerseits und die universitäre schwerpunktbereichsprüfung andererseits.
Die „erste juristische prüfung" gliedert sich in zwei teile: Ziel des studiums der rechtswissenschaften ist das erfolgreiche ablegen der „ersten juristischen prüfung" (vormals erstes staatsexamen). Die staatliche pflichtfachprüfung einerseits und die universitäre schwerpunktbereichsprüfung andererseits.
Die „erste juristische prüfung" gliedert sich in zwei teile: Ziel des studiums der rechtswissenschaften ist das erfolgreiche ablegen der „ersten juristischen prüfung" (vormals erstes staatsexamen). Die staatliche pflichtfachprüfung einerseits und die universitäre schwerpunktbereichsprüfung andererseits.
Die staatliche pflichtfachprüfung einerseits und die universitäre schwerpunktbereichsprüfung andererseits.
Die „erste juristische prüfung" gliedert sich in zwei teile: Die staatliche pflichtfachprüfung einerseits und die universitäre schwerpunktbereichsprüfung andererseits. Ziel des studiums der rechtswissenschaften ist das erfolgreiche ablegen der „ersten juristischen prüfung" (vormals erstes staatsexamen).
Die „erste juristische prüfung" gliedert sich in zwei teile: Ziel des studiums der rechtswissenschaften ist das erfolgreiche ablegen der „ersten juristischen prüfung" (vormals erstes staatsexamen). Die staatliche pflichtfachprüfung einerseits und die universitäre schwerpunktbereichsprüfung andererseits.
Die „erste juristische prüfung" gliedert sich in zwei teile: Die staatliche pflichtfachprüfung einerseits und die universitäre schwerpunktbereichsprüfung andererseits. Ziel des studiums der rechtswissenschaften ist das erfolgreiche ablegen der „ersten juristischen prüfung" (vormals erstes staatsexamen).
Die „erste juristische prüfung" gliedert sich in zwei teile:
Ziel des studiums der rechtswissenschaften ist das erfolgreiche ablegen der „ersten juristischen prüfung" (vormals erstes staatsexamen). Die staatliche pflichtfachprüfung einerseits und die universitäre schwerpunktbereichsprüfung andererseits. Die „erste juristische prüfung" gliedert sich in zwei teile:
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